Mitgliedschaft

Grundvoraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung
ist der Beitritt (Mitgliedschaft) zur Genossenschaft.

Mitglieder können gemäß § 3 der Genossenschaftssatzung Einzelpersonen, juristische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist einmalig zu entrichten und setzt sich aus 6 Geschäftsanteilen a` € 22,–  sowie der Beitrittsgebühr in Höhe von €44,–  zusammen.
Gesamtbetrag  € 176,– .

Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Geschäftsanteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist wieder zurückgezahlt.

Sollten Sie an einer Mitgliedschaft Interesse haben, steht  Ihnen für nähere Informationen  Frau Luger DW 14  jederzeit und gerne zur Verfügung.